Sollte es zu einem rechtskräftigen Mietvertrag auf Ihr angefragtes Mietwohnobjekt kommen, so wird dem Mieter gem. § 17a Abs 1 und 3 MaklerG genannter Ausschlussgrund keine Provision in Rechnung gestellt. Sollten Sie unser Unternehmen als erster Auftraggeber beauftragt haben und kein gem. § 17a Abs 1 und 3 MaklerG genannter Ausschlussgrund vorliegen, sind Sie als Mieter (Erstauftraggeber) bis zu 2 BMM + 20% Mwst provisionspflichtig.