Baugrundstück mit leichter Hanglage. Keine Bauverpflichtung. Für die Baubewilligung ist eine Bodenbegutachtung für das Bauwerk erforderlich. Aufschließungsbeiträge laut OO. Raumordnungsgesetz wurden bereits entrichtet und werden bei den Anschlussgebühren als Vorauszahlung angerechnet. Anschlussgebühren entsprechend der Kanal- und Wasserordnung der Gemeinde Alkoven. Die Anschlusskosten sind durch die Käufer zu tragen (z.B. beim Wasser mit Schutzrohr)
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